AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den allgemeinen Inhalt der Internetseiten

der Fa. Wagenwerk GmbH, Hofstadt 1, A-3331 Hilm

I. Allgemeines

 
  1. Hinsichtlich der auf den gegenständlichen Internetseiten der Fa. Wagenwerk GmbH zur Verfügung gestellten Informationen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“).
  2. Für die Bereiche „Verkaufsangebote/KFZ“ und „Webshop“ der Fa. Wagenwerk GmbH bereitgestellten Informationen gelten zusätzlich die im jeweiligen Bereich angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht

 
  1. Alle Inhalte auf den Internetseiten der Fa. Wagenwerk GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, ist ohne Zustimmung der Fa. Wagenwerk GmbH bzw. eines anderen Urhebers untersagt.
  2. Alle auf den Internetseiten der Fa. Wagenwerk GmbH genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

III. Haftungsausschluss

 
  1. Die Fa. Wagenwerk GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Fa. Wagenwerk GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Fa. Wagenwerk GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Die Fa. Wagenwerk GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Daraus können keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden. Dies gilt weiters auch für den Fall, dass die Internetseiten der Fa. Wagenwerk GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.
  3. Von den Punkten 1. und 2. ist der Bereich „Verkaufsangebote/KFZ“ und „Webshop“ insofern ausgenommen, wenn es sich um den Inhalt von konkreten Verkaufsangeboten handelt und die diesbezüglichen Angaben für einen Kaufinteressenten kaufentscheidend sein können (diese Bestimmung dient jedoch lediglich zur Wahrung der Informationskontinuität; sämtliche Angebote gelten prinzipiell ausdrücklich als unverbindlich, ein Kaufinteressent kann daraus keine Rechtsansprüche ableiten). Auch können in diesem Fall keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden, wenn die Internetseiten der Fa. Wagenwerk GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.
  4. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (z.B. per links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fa. Wagenwerk GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Fa. Wagenwerk GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
  5. Die Fa. Wagenwerk GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung fremder Internetseiten keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat die Fa. Wagenwerk GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Verlinkung verändert wurden und eventuell illegale Inhalte anführen.

IV. Bestimmungen gemäß TKG (Telekommunikationsgesetz)

 
  1. Die Zusendung persönlicher oder geschäftlicher Daten (wie z.B. Emailadressen, Namen, Anschriften) beinhaltet gleichzeitig die Erklärung, bis auf schriftlichen Widerruf durch den betroffenen Kunden mit der Zusendung von Emails und SMS oder telefonischen Anrufen durch die Fa. Wagenwerk GmbH im Sinne des TKG (Telekommunikationsgesetz) einverstanden zu sein.
  2. Die Fa. Wagenwerk GmbH ist berechtigt, Vermittlungsdaten laut TKG (Telekommunikationsgesetz), insbesondere Source-IP und Destination-IP, Logs u.ä., zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der angebotenen Dienstleistungen, zum Schutz der eigenen Rechner und der Rechner von Dritten zu ermitteln, zu verarbeiten und zu übermitteln (z.B. zur Behebung technischer Mängel zu verwenden). Als Stammdaten werden insbesondere Firma, Familienname, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung ermittelt und verarbeitet.
  3. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten der Fa. Wagenwerk GmbH wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zu z.B. eigenen Werbezwecken ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich „Verkaufsangebote/KFZ“

der Fa. Wagenwerk GmbH, Hofstadt 1, A-3331 Hilm

I. Allgemeines


  1. Für den Geschäftsverkehr der Fa. Wagenwerk GmbH im Bereich „Verkaufsangebote/KFZ“ gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“). Der Vertragspartner wird nachfolgend „Käufer“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Fa. Wagenwerk GmbH und dem Käufer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies seitens der Fa. Wagenwerk GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.

II. Angebote für den Kauf eines Fahrzeugs

  1. Sämtliche im Internet bzw. sonst auf welche Art und Weise erfolgte Angebote der Fa. Wagenwerk GmbH sind freibleibend (unverbindlich), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Auf Fahrzeuge, die auf der Internet-Plattform der Fa. Wagenwerk GmbH angeboten werden, jedoch zum Anfragezeitpunkt des Käufers – aus welchem Grund auch immer – tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch. Weiters können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
  3. Soweit es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Symbolabbildungen handelt, wird dies unmittelbar im Bereich der Abbildung angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge bzw. Ausrüstungen stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.

III. Kaufpreis / Anzahlung / Rechnung


  1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen durch die Fa. Wagenwerk GmbH auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können, wenn der Käufer über ein entsprechendes Empfangssystem verfügt.
  2. Der gesamte Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) – bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend – ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Fa. Wagenwerk GmbH oder bar als geleistet. Bei einer Drittfinanzierung ist der Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bzw. dessen Wertstellung durch den Finanzierer auf dem Geschäftskonto der Fa. Wagenwerk GmbH ausschlaggebend.
  4. Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit der Fa. Wagenwerk GmbH vom Käufer geleistet werden.
  5. Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.
  6. Gegen Ansprüche der Fa. Wagenwerk GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  7. Der Kaufpreis beinhaltet keine Kosten für Transport und Zustellung. Auf Wunsch des Käufers werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung seitens der Fa. Wagenwerk GmbH erbracht bzw. organisiert. Dabei werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht‐ und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

IV. Erfüllung


  1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe bei der Fa. Wagenwerk GmbH eingegangen ist.
  2. Die Fa. Wagenwerk GmbH hat den Vertrag erfüllt, wenn sie das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
  3. Die Abholfrist für den Käufer beträgt 5 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist die Fa. Wagenwerk GmbH berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Die Fa. Wagenwerk GmbH haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.

V. Eigentumsvorbehalt


  1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum der Fa. Wagenwerk GmbH Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Fa. Wagenwerk GmbH berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Wagenwerk GmbH stehende Fahrzeug zu treffen.
  3. Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

VI. Rücktritt


  1. Das gegenständliche Fahrzeug wird – so nicht lagernd vorhanden – bei einem zuverlässigen Lieferanten bestellt. Die Fa. Wagenwerk GmbH ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug ohne Verschulden der Fa. Wagenwerk GmbH nicht lieferbar bzw. nicht mehr verfügbar ist. In diesem Falle ist der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 8 Tagen rückerstattet.
  2. Wird seitens der Fa. Wagenwerk GmbH der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Käufer in weiterer Folge unter Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 14 Tagen nach deren fruchtlosen Verstreichen (Verzug durch die Fa. Wagenwerk GmbH) vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang.
  3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die Fa. Wagenwerk GmbH und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers hat die Fa. Wagenwerk GmbH eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Käufer rückzuerstatten.
  4. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann die Fa. Wagenwerk GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens der Fa. Wagenwerk GmbH schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
  5. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt der Fa. Wagenwerk GmbH ist die Fa. Wagenwerk GmbH berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt auch umgekehrt im Falle einer rechtlich unbegründeten Nichterfüllung des Vertrages durch die Fa. Wagenwerk GmbH

VII. Rücktritt und Entschädigung bei Rücktritt des Käufers nach den Bestimmungen des KSchG, FAGG und des Verbraucherkredit-gesetzes


  1. Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Fa. Wagenwerk GmbH: Hat der Käufer seine Vertragserklärung weder in den seitens der Fa. Wagenwerk GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Dieser (unbegründete) Rücktritt kann binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung des Vertrags, der zumindest den Namen und die Anschrift der Fa. Wagenwerk GmbH, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Käufer, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Käufer anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Dieses Rücktrittsrecht steht jedoch nicht zu, wenn das vom Käufer zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
  2. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausfolgung des Fahrzeugs vor Ablauf der Rücktrittsfrist für den Fall der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts nach den Bestimmungen des KSchG bzw. FAGG (Geschäftsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Fa. Wagenwerk GmbH) und des Verbraucherkreditgesetzes über verbundene Kreditverträge das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und für die Zeitdauer von der Übernahme des Fahrzeuges bis zur Rückstellung eine allenfalls eingetretene Wertminderung an die Fa. Wagenwerk GmbH zu leisten hat. Die Kosten für die Rückstellung hat der Käufer zu tragen.
  3. Die Ermittlung der Wertminderung erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen seitens der Fa. Wagenwerk GmbH zu beauftragenden gerichtlich beeideten Sachverständigen. Für die Berechnung der Wertminderung ist der objektive Minderwert heranzuziehen. Bei zwischenzeitlich verursachten Schäden am Fahrzeug ist zusätzlich entsprechender Schadenersatz zu leisten.
  4. Bei einem berechtigten Rücktritt des Konsumenten als Käufer nach den ihm zustehenden erwähnten Bestimmungen hat dieser die gesamten Kosten des Transportes des gegenständlichen Fahrzeugs bis zum Firmensitz der Fa. Wagenwerk GmbH und die damit verbundenen Gefahren zu tragen.
  5. Bei widerrechtlichen Angaben des Käufers bezüglich einer nicht vorliegenden Fremdfinanzierung im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist der Käufer bei einem Rücktritt von der Finanzierung und in weiterer Folge vom gegenständlichen Fahrzeugkauf verpflichtet, der Fa. Wagenwerk GmbH – über die Wertminderung hinaus – sämtlichen Schaden zu ersetzen, der im Vertrauen des Verkäufers darauf entstanden ist, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz zugestanden wäre.

VIII. Gewährleistung


  1. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist der Verkäufer unmittelbar zu verständigen. Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen, am Firmensitz des Verkäufers.
  2. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten.
  3. Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

IX. Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch die Fa. Wagenwerk GmbH


  1. Die folgenden Punkte gelten bei einem gleichzeitigen Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch die Fa. Wagenwerk GmbH.
  2. Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des seitens der Fa. Wagenwerk GmbH verkauften Fahrzeugs angerechnet. Der Kaufpreis gilt für den vereinbarten Übergabetermin des seitens der Fa. Wagenwerk GmbH verkauften Fahrzeugs und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für seitens des Käufers seit Vertragsabschluss zu verantwortende Beschädigungen und unüblichen Verschleiß ist die Fa. Wagenwerk GmbH berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen.
  3. Das gegenständliche Fahrzeug (welches durch die Fa. Wagenwerk GmbH angekauft wurde) ist vom Käufer spätestens bei Übernahme des seitens der Fa. Wagenwerk GmbH verkauften Fahrzeugs an diesen zu übergeben. Ist die Übergabe wegen Verlust oder Zerstörung seitens des Käufers faktisch nicht mehr möglich, bleibt der vertragsgegenständliche Kauf des Fahrzeugs an den Käufer unter Abzug des für den Ankauf des Fahrzeugs kalkulierten Preises davon rechtlich unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß der Fa. Wagenwerk GmbH übergibt und diese nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Ankauf berechtigt zurücktritt.
  4. Für den Ankauf des Fahrzeugs durch die Fa. Wagenwerk GmbH gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  5. Der Vertrag hinsichtlich dieses Ankaufs ist automatisch gegenstandslos, wenn der Vertrag hinsichtlich des Verkaufs des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs an den Käufer – aus welchen Gründen auch immer – nicht rechtsgültig zustande kommt.
  6. Muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug des Käufers nach Zustandekommen des Kaufgeschäfts hinsichtlich des seitens der Fa. Wagenwerk GmbH verkauften Fahrzeugs berechtigter Weise nachträglich aufgelöst werden, ist der Käufer nach Rückstellung des Fahrzeugs an die Fa. Wagenwerk GmbH (Zug um Zug) verpflichtet, die sich hinsichtlich des Kaufpreises für das von der Fa. Wagenwerk GmbH verkauften Fahrzeugs bereits berücksichtigte Differenz unverzüglich an die Fa. Wagenwerk GmbH zu bezahlen.

X. Adressenänderung

Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Wagenwerk GmbH Änderungen seiner Wohn‐ bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegen-ständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

XI. Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AstG)


  1. Für Österreich und den EU-Raum: http://ec.europa.eu/odr
  2. Auskünfte auch unter http://www.ombudsmann.at

XII. Rechtswahl, Gerichtsstand


  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Fa. Wagenwerk GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich „Webshop“

der Fa. Wagenwerk GmbH, Hofstadt 1, A-3331 Hilm

I. Allgemeines


  1. Für den Geschäftsverkehr der Fa. Wagenwerk GmbH im Bereich „Webshop“ (Bestellung von Waren aus dem im Webshop angebotenen Warensortiment) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“). Der Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Fa. Wagenwerk GmbH und dem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies seitens der Fa. Wagenwerk GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.

II. Vertragsschluss / Warenverfügbarkeit


  1. Durch Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab und akzeptiert die AGB. Die anschließend versendete automatische Bestelleingangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der Fa. Wagenwerk GmbH eingegangen ist. Dies stellt aber noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung der Fa. Wagenwerk GmbH, die mit einer gesonderten E-Mail versendet wird, oder durch Versendung der Ware zustande.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular vorgesehenen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
  3. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die vom Kunden bestellte Ware kurzfristig nicht verfügbar, wird dies dem Kunden umgehend mitgeteilt. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, kommt kein Vertrag zustande; hierüber wird der Kunde umgehend bei Bekanntwerden dieser Tatsache gesondert schriftlich informiert.

III. Lieferung


  1. Der Kunde kann zwischen Selbstabholung der bestellten Ware oder Lieferung an eine von Ihm genannte Adresse wählen, sofern dieses Wahlrecht bei der bestellten Ware konkret eingeräumt wurde.
  2. Wird die Option Selbstabholung gewählt, so wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt, sobald die Ware zur Abholung bereit steht. Zur Abholung – jedenfalls nach bereits erfolgter Bezahlung – müssen die Rechnung, die Bestelleingangsbestätigung oder die Abholbenachrichtigung sowie ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) vorgelegt werden. Darüber hinaus muss die Übernahme der Ware durch Unterschrift auf der Übernahmebestätigung seitens des Kunden bestätigt werden. Wenn die Ware nicht persönlich abgeholt wird, benötigt der Abholer einen amtlichen Lichtbildausweis und eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht.
  3. Erfolgt eine Selbstabholung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versenden der Abholbenachrichtigung, kann die Fa. Wagenwerk GmbH nach einer weiteren Verständigung an den Kunden unter Setzung einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten, der Anspruch auf Übergabe der bestellten Ware erlischt. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung der zwischenzeitlich vom Kunden getätigten Zahlungen in der Form der ursprünglichen Bezahlung (z.B. Gutschrift auf Kreditkarte, Rückbuchung auf Konto etc.). Die Fa. Wagenwerk GmbH behält sich für einen derartigen Fall vor, vom Kunden den Schaden zu fordern, der durch die Nichtabholung der bestellten Ware eingetreten ist.
  4. Die Bestimmungen nach Punkt 3. treffen auch bei vereinbarter Lieferung der gekauften Ware für den Fall zu, dass die Lieferung vom Kunden nicht angenommen wird und diese wieder retour kommt.
  5. Wird als Lieferart der Versand an eine vom Kunden genannte Lieferadresse gewählt, sind die Versandkosten, die im Webshop bei der Ware und beim Bezahlen der Ware angezeigt werden, vom Kunden zu tragen.
  6. Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt die Lieferung der Ware auf dessen Gefahr.

IV. Zahlung / Rechnung


  1. Alle Preise im gegenständlichen Webshop sind in „Euro“ angeführt und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden, sofern solche anfallen, gesondert berechnet und ausgewiesen.
  2. Dem Kunden stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlarten zur Verfügung. Die Fa. Wagenwerk GmbH behält sich vor, im Einzelfall die Auswahl der Zahlarten einzuschränken.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Wagenwerk GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens, Zinsen in der Höhe von 12% p.a. in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Inkassobüros und Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Die Fa. Wagenwerk GmbH weist darauf hin, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.
  4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen durch die Fa. Wagenwerk GmbH auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können, wenn der Kunde über ein entsprechendes Empfangssystem verfügt.
  5. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Fa. Wagenwerk GmbH oder bar als geleistet.
  6. Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit der Fa. Wagenwerk GmbH vom Kunden geleistet werden.
  7. Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe der gekauften Ware geltend gemacht werden.
  8. Gegen Ansprüche der Fa. Wagenwerk GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

V. Eigentumsvorbehalt


  1. Für den Fall, dass die gekaufte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden ausgefolgt werden sollte, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum der Fa. Wagenwerk GmbH.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über die unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Wagenwerk GmbH stehende Ware zu treffen.
  3. Soweit von irgendjemand anderem auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegriffen werden sollte, hat der Kunde den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

VI. Rücktrittsrecht für Konsumenten nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes (FAGG)


  1. Die folgenden Bestimmungen treffen nur für Kunden zu, die nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als „Verbraucher“ gelten.
  2. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen das im Fernabsatz getätigte Geschäft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (bzw. bei Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert wurden: die letzte Ware) in Besitz genommen hat.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Fa. Wagenwerk GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über dessen Entschluss, das im Fernabsatz getätigte Kaufgeschäft zu widerrufen, informieren. Es kann dafür auch das beigefügte oder von diesem Webshop heruntergeladene Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist per Post an die Anschrift der Fa. Wagenwerk GmbH (Hofstadt 1, A-3331 Hilm) sendet. Alternativ dazu kann die Widerrufserklärung auch per E-Mail an office@wagenwerk.at übersendet werden.
  5. Wenn der gegenständliche Kaufvertrag vom Kunden widerrufen wird, werden seitens der Fa. Wagenwerk GmbH dem Kunden alle von ihm getätigten Zahlungen einschließlich der ursprünglich verrechneten Versandkosten (ausgenommen Mehrkosten für Versandarten, die von einem Standardversand abweichen und vom Kunden ausdrücklich gewünscht wurden) unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Fa. Wagenwerk GmbH eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  6. Mit der Rückzahlung kann so lange zugewartet werden, bis die Fa. Wagenwerk GmbH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren bereits zurückgesandt wurden.
  7. Die Kosten für die Rücksendung hat jedenfalls der Kunde zu tragen.
  8. Die Ware ist vollständig, inklusive sämtlichem Zubehör, in Originalverpackung zurückzusenden.
  9. Der Kunde hat für eine eventuelle Wertminderung der Ware nur dann aufzukommen, wenn diese Wertminderung auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

VII. Gewährleistung


  1. Im Falle der Mangelhaftigkeit der gekauften Ware ist der Kunde zunächst berechtigt, von der Fa. Wagenwerk GmbH Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Ware zu verlangen. Darüber ist die Fa. Wagenwerk GmbH unmittelbar zu verständigen. Ist für die Fa. Wagenwerk GmbH die vom Kunden getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist sie berechtigt, den Mangel durch andere als die vom Kunden gewählte Art im Rahmen des Gewährleistungsrechts zu beheben.
  2. Wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, kann der Kunde die betroffene Ware entweder an die Fa. Wagenwerk GmbH senden oder dort direkt abgeben.
  3. Mit der Entgegennahme der beanstandeten Ware ist seitens der Fa. Wagenwerk GmbH noch kein Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen verbunden, wenn dies einer gesonderten Überprüfung bedarf. Von deren Ergebnis wird der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist informiert.
  4. Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fa. Wagenwerk GmbH für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Adressenänderung

Der Kunde ist verpflichtet, der Fa. Wagenwerk GmbH Änderungen seiner Wohn‐ bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

IX. Datenschutz


  1. Die Fa. Wagenwerk GmbH verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung, insbesondere beim Besuch des Webshops, wenn sich der Kunde im Webshop registrieren oder in einen bestehenden Account einloggen und wenn der Kunde Produkte bestellt. Die Fa. Wagenwerk GmbH verwendet diese Kundendaten nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und diesen Datenschutzhinweisen sowie gegebenenfalls mit besonderer Einwilligung des Kunden.
  2. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten und technische Informationen nur verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um Missbrauch oder sonstiges rechtswidriges Verhalten auf der Website der Fa. Wagenwerk GmbH zu verhindern oder zu verfolgen, z.B. zur Aufrechterhaltung der Datensicherheit bei Angriffen auf die IT-Systeme.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand


  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Fa. Wagenwerk GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
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